2016-10-19 09:16
„Live Duell HISTORY Quiz“ ab sofort für IOS und Android kostenlos verfügbar
Read more … UIG launcht Quiz-App mit Unterstützung von HISTORY
2016-10-06 11:44
Arctic Trucker Simulator führt Sie auf die eisigsten und gefährlichsten Straßen der Welt!
2012-02-11 17:37
Mit "Treasure Blockers", einer tollen 3D-Version eines der beliebtesten Familienbrettspielen, startet UIG Mobile im Appstore...
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsgrundlage. Verträge über Software, Softwarewartung und sonstige Dienstleistungen werden ausschließlich auf der Grundlage dieser Bedingungen abgeschlossen. Sie gelten somit auch für alle zukünftigen Leistungen und Lieferungen auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Annahme unserer Lieferung gelten diese Bedingungen als vereinbart. Hinweisen des Kunden auf eigene Liefer- oder sonstige Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1. Vertragsschluß
Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen
sowie mündliche Vereinbarungen sind für uns nur verbindlich, wenn und
soweit wir sie schriftlich oder formularmäßig bestätigen oder ihnen
durch Übersendung der Ware und der Rechnung entsprechen. Programme
bleiben in unserem Eigentum, auch wenn dafür eine Lizenzgebühr bezahlt
worden ist. Gegen Zahlung der Lizenzgebühr erhält der Kunde die nicht
ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz, die Software auf einem
Computersystem elektronisch zu speichern und zu nutzen. Der Kunde wird
die Software vertraulich behandeln und die erforderlichen
Sicherheitsvorkehrungen treffen, um sie vor unbefugter Weitergabe zu
schützen. Es ist dem Kunden ohne schriftliche Einwilligung nicht
gestattet, Software ganz oder teilweise zu kopieren. Ausdrücklich
untersagen wir jede Form der Beschaffung des Quellcodes durch
Disassemblierung oder sonstiger Manipulation an der Software. Die
Weitergabe an Dritte ist unzulässig. Bei jedem Fall der Zuwiderhandlung
behalten wir uns vor, unbeschadet der Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen, eine Vertragsstrafe in Höhe von Euro 25.000,00
geltend zu machen. Die geschuldete Leistung gilt als bewirkt, wenn die
gelieferte Ware im wesentlichem dem Vertrag entspricht und die
vereinbarten Funktionen im wesentlichen erfüllt werden.
2. Preise- und Zahlungsbedingungen
Sämtliche Preise verstehen sich
ab Lager Gelsenkirchen, jedoch ausschließlich der Verpackungs-,
Fracht-, Ausstellungs- und Inbetriebsetzungskosten. Den Preisen liegen
die bei der Auftragsbestätigung gültigen Lohn-, Material-, und
Zulieferkosten zu Grunde. Rechnungen sind sofort zahlbar rein netto bei
Lieferung, soweit keine anderen Zahlungskonditionen schrif lich
vereinbart worden sind. Rechnungsendsummen, sowie Gutschriftsendsummen
gelten als akzeptiert, wenn nicht innerhalb von vier Wochen schriftlich
wiedersprochen wird. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt,
wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt
ist. Ist der Kunde im Verzug, sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe des
von Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für Kontokorrentkredite
geltend zu machen, mindestens jedoch 8 % über den jeweiligen
Bundesbankdiskontsatz.
3. Lieferzeit und Lieferung
Wir bemühen uns, angegebene
Liefertermine einzuhalten. Termine sind jedoch nur dann verbindlich,
wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind. Bei höherer
Gewalt (auch Betriebsstörung) tritt kein Lieferverzug ein. Der Käufer
kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen
Liefertermins eine angemessene Nachfrist setzen, die mit dem Eingang
der Nachfristsetzung bei uns beginnt. Geraten wir bei schriftlich
vereinbarten Lieferterminen in Verzug, kann der Kunde nach Maßgabe der
folgenden Bestimmung vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen
Nichterfüllung verlangen. Schadensersatzansprüche aus dem Lieferverzug
kann der Kunde nur dann stellen, wenn verbindliche Termine vorsetzlich
oder grob fahrlässig nicht eingehalten wurden und dies der UIG
nachgewiesen werden kann oder bei fruchtlosem Ablauf der vom Kunden zu
setzenden Nachfrist. Die erweiterte Haftung gemäß § 287 BGB wird
ausgeschlossen. Die Entschädigung kann längstens für sechs Monate
verlangt werden. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag nach den
gesetzlichen Bestimmungen statt des Rechts auf Verzugsentschädigung
bleibt unberührt. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des
Kunden. Äußerlich sichtbare Beschädigung an den Waren müssen der
Bahnpost oder dem Spediteur sofort gemeldet werden, die eine
Tatsbestandsaufnahme vornehmen. Verpackte Ware ist sofort zu prüfen.
Dabei endeckte offensichtliche Schäden müssen innerhalb zwei Tagen
schriftlich gemeldet werden. Die Rücksendung der beschädigten Ware ist
nur nach vorheriger Vereinbarung möglich. Unterläßt der Kunde die
vorstehenden Maßnahmen entfällt jeglicher Anspruch gegen uns.
4. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen
gelieferten Waren bis zur Bezahlung der gesamten Forderung
einschließlich Nebenfoderungen vor. Zur Sicherung aller unserer
Forderungen treten die Geschäftspartner bereits bei Vertragsabschluß im
voraus all diejenigen Ansprüche an uns ab, die ihnen aus der
Veräußerung von in unserem Eigentum stehender Ware gegen ihre Abnehmer
an Dritte zustehen. Wir nehmen diese Abtretung an. Der Kunde ist
verpflichtet, auf Verlangen eine genaue Aufstellung der uns zustehenden
Forderungen an uns zu übermitteln. Er ist weiter verpflichtet, uns alle
Auskünfte zu erteilen, die für die Geltendmachung der abgetretenen
Forderung notwendig sind. Das Risiko einer Beschädigung der Ware oder
deren Verlust durch Diebstahl usw. geht zu Lasten des Kunden. Die
Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts gilt nicht als Rücktritt vom
Vertrag. Wir sind jedoch berechtigt, nach angemessener Frist über die
Ware, für die der Eigentumsvorbehalt geltend gemacht wurde, anderweitig
zu Verfügung und bei vollständiger Zahlung des Kaufpreises dem Kunden
gleichwertige Ware zu liefern. Der Kunde ist nur widerruflich und nur
im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs berechtigt über Ware zu
verfügen die in unserem Eigentum steht. Er ist jedoch nicht berechtigt
zur Übereignung, Sicherungsübereignung, Abtretung, Verpfändung und zum
Abschluß von Faktoringverträgen jeder Art sowie zur Veräußerung an
Abnehmer, die Vorausabtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung
ausschließen. Verfügung dieser Art sind nur mit schriftlicher
Zustimmung von uns gestattet. Bei Zugriffen Dritter auf die unter
Eigentumsvorbehalt stehender Ware wird der Kunde auf unser Eigentum
hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen.
5. Schadensersatz
Hat der Kunde Schadensersatz wegen Nicherfüllung
zu leisten, ist als pauschaler Schadensersatzbetrag ein Betrag von 25 %
des Rechnungsendbetrages vereinbart. Ein weitergehender Schaden ist
von uns zu beweisen, ein niedriger Schaden vom Kunden.
6. Auskünfte und Raterteilung
Auskünfte über Verarbeitungs- und
Anwendungsmöglichkeiten unserer Produkte müssen, soweit sie von den
schriftlichen Angaben auf dem Produkt abweichen, von uns schriftlich
bestätigt werden.
7. Gewährleistung
Jede Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde
selbst oder durch von ihm beauftragte Dritte Änderungen oder
Instandsetzungsarbeiten an dem Liefergegenstand vornimmt oder vornehmen
läßt. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate. Wir leisten
Gewähr durch kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Gelingt die
Nachbesserung innerhalb von sechs Monaten ab Eingang der schriftlichen
Mängelanzeige nicht, so ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl
Minderung oder Wandlung zu verlangen. Ansprüche auf Ersatz mittelbarer
Schäden, z. B. bei Verlust oder fehlerhafter Verarbeitung von Daten
jeder Art und gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen. Dies
gilt auch für Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, positiver
Vertragsverletzung oder außervertraglicher Haftung. Dies gilt nicht,
soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des
Fehlens zugesicherter Eigenschaften gesetzlich zwingend gehaftet wird.
In jedem Fall haftet UIG nur in Höhe der entstandenen
Herstellungskosten.
8. Verschiedenes
Mündliche Nebenabreden, Zusicherung und
Vertragsänderung sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns
schriftlich bestätigt werden, insbesondere auch die Abbedingung der
Schriftform. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedigungen
unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen
nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu
ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie
möglich verwirklicht. Für Rechtsbeziehung zwischen den Vertragsparteien
gilt auch bei Auslandsgeschäften deutsches Recht. Erfüllungsort ist
München. Gerichtsstand für alle Ansprüche aus Geschäftbeziehungen ist
München, wenn der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des
öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist.
UIG Mobile GmbH